Naturverträglich Zelten & Biwakieren!
Unter freiem Himmel ein Lager aufschlagen, der Sonnenuntergang, die Nacht, das Erwachen am frischen Morgen… Wer campt, schätzt Leben in der Natur. Anders als in einigen skandinavischen Ländern gilt in Deutschland jedoch nicht das Jedermannsrecht, also Gewohnheitsrechte zur Nutzung der Wildnis, sondern das Betretungsrecht: Jeder darf die freie Natur ohne Genehmigung „normal betreten“. Damit gemeint sind Freizeit- und Sportaktivitäten, Naturgenuss und Erholung, nicht aber das Wildcampen mit Zelten, Wohnwagen oder Biwaks.

Schon gewusst?
1. „Ach, so ein Aufwand für ein zwei drei Nächte – wir verhalten uns ja gut“? Doch, bitte!
Hol Auskünfte und Zustimmungen ein. Denn in Summe sind wir viele. Ein paar Telefonate vorab verderben nicht den Spaß und die Spontaneität vor Ort, aber helfen der Pflanzen- und Tierwelt. Erforderliche Genehmigungen erhältst du a) von Grundstückseigentümer*innen bzw. Nutzungsberechtigten und b) von der Gemeinde, Nationalpark- oder Kreisverwaltung. Sie wissen auch, ob es geschützte Biotope oder Balz-, Brunft-, Nist- und Aufzuchtzeiten zu beachten gibt. Ob du im Wald Brennholz sammeln darfst, erfährst du von der bzw. dem Waldbesitzer*in, und auch Jagdpächter*innen sollten benachrichtigt werden.
2. Natur pur ohne Hinterlassenschaften
Pack Material für den Abfall- und Abwassertransport ein und nimmAbfälle und Brennmaterial mit zum nächsten Müllbehälter oder nach Hause. Vergraben oder Verbrennen ist keine Option! Die Behörden können dir Tipps geben, wie du vor Ort Abwässer vom Waschen, Spülen und von Aborten so entsorgen kannst, dass sie nicht in Gewässer oder im Grundwasser landen.
3. Feuerprofi statt Feuerteufel
Ein prasselndes Feuer ist herrlich und dennoch kann ein Funkenflug den Lagerplatz, eine trockene Wiese oder einen Wald entzünden.
Offene Feuerstellen müssen deshalb mindestens 100 Meter von einem Wald entfernt sein.
Nehme eine Schaufel fürs Feuermachen mit: Ist kein steiniger Untergrund vorhanden, steche den Boden zehn bis 20 Zentimeter tief aus, errichte einen Steinwall und entferne entzündliches Material wie z.B. trockenes Laub. Verwende als Brennstoff nur trockenes Holz, halte das Lagerfeuer unter ständiger Aufsicht, lösche das Feuer bei starkem Wind und – wichtig! – verlass es erst, wenn die Glut vollständig erloschen ist. Beim Abreisen sollten herausgenommene Bodenstücke wieder eingesetzt werden. Und lege über die Stelle kreuzweise zwei grüne Zweige als Beweis, dass ein möglicher Brand nicht von deiner Feuerstelle ausging.
Planung der richtigen Route
Schaut euch bei der Planung an, ob eure Route oder Lagerplatz durch Schutzgebiete führt. Denn absolut tabu für Wildcampen und Feuer sind Nationalparke, Naturschutzgebiete, als Naturdenkmal geschützte Flächen, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope, Wildschutzgebiete, geschützte Wildbiotope und Wasserschutzgebiete.
In Landschaftsschutzgebieten benötigst Du fürs Wildcampen in der Regel eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde
Allgemein kannst du dir merken: Auf öffentlichen Erholungsflächen ist das Wildcampen in der Regel nicht erlaubt. Grundsätzlich nicht zulässig ist es in den Schutzgebieten und den Ufergrundstücken an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau.